500 Gramm. So schwer ist ungefähr ein Baby im sechsten Schwangerschaftsmonat. Ein Schwangerschaftsabschnitt, in dem die Sorge, es könnte noch etwas passieren, der Freude gewichen ist. Die werdende Mutter spürt die gar nicht mehr so zarten Tritte im Bauch ihres Babys, hat eine Bindung zu diesem kleinen Wesen aufgebaut, vielleicht schon die ersten Babysachen gekauft und einen Namen gefunden.
Aber nicht immer geht alles gut.
Sternenkinder
Babys, die mit unter 500 Gramm geboren werden, gelten in Österreich nicht als Person und haben dadurch keinen rechtlichen Anspruch auf ein eigenes Grab, noch werden sie ins Personenstandsregister eingetragen. Die Frauen erhalten nach der stillen Geburt keinen Mutterschutz und auch keine Möglichkeit, sich von ihrem Baby zu verabschieden. Eine Beerdigung kann auf manchen Friedhöfen stattfinden, wie z.B. in der Babygruppe am Zentralfriedhof.
Neue Diskussion
Um dieses Thema ist eine neue Diskussion entfacht, die politischer nicht sein könnte. Die SPÖ blockiert den Vorschlag, künftig eine Eintragung in das Personenstandsregister zu ermöglichen, sondern könnte sie nur eine freiwillige Urkunde vorstellen. Letztendlich geht es auch um die Frage, ab wann ein Mensch ein Mensch ist – und mit dieser Frage würde auch die Fristenregelung in Gefahr geraten, wenn jedes Kind künftig in das Personenstandsregister eingetragen wird.