Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Wenn Kinder erkranken

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Der Verein KiB children care organisiert notfallmamas für die Betreuung erkrankter Kinder zu Hause.

Maria ist Lehrerin und nach der Karenzzeit, die sie mit ihrer jüngsten Tochter Lara sehr genossen hat, unterrichtet sie nun wieder an der Schule. Damit der Familienalltag auch während der Berufstätigkeit von ihrem Mann und ihr reibungslos laufen kann, hat sie alles gut organisiert. Ihre ältere Tochter besucht die Volksschule und tageweise nachmittags den Hort. Mit Lara hat sie rechtzeitig mit der Eingewöhnungsphase im Kindergarten begonnen, damit die Umstellung nicht zu groß ist, wenn sie selber wieder arbeiten geht. Wenn eines der beiden Mädchen krank wird, kommt Oma und pflegt sie liebevoll. Die Großeltern wohnen zwar nicht ums Eck, sind jedoch immer gerne bereit, einzuspringen und Zeit mit den Enkelinnen zu verbringen. Bei der letzten Erkältung von Lara geriet der Masterplan jedoch etwas ins Wanken, da die Oma selber eine starke Grippe hatte und für längere Zeit ausfiel. Maria hatte bereits bei den letzten Verkühlungen ihrer Kinder Pflegefreistellung genommen. Außerdem standen in ihrer Klasse nun die Projekttage an, auf die sich die Schulkinder schon so gefreut hatten. Ihr Mann konnte auch nicht zu Hause bleiben, da er gerade in den nächsten Tagen eine wichtige Präsentation im Büro hatte. Im ersten Moment ist Maria ziemlich ratlos, dann etwas verzweifelt.

 

Schließlich fällt ihr der Zettel ein, auf dem sie in der Schule an der Pinnwand von den Notfallmamas gelesen hat und ruft bei KiB children care an. Sie berichtet von ihrer Situation und dass sie in den nächsten Tagen eine Betreuung für ihre kranke Lara zu Hause benötigt. Nach ein paar Stunden bekommt sie von KiB die Zusage, dass eine Notfallmama zu Lara nach Hause kommen kann. Erleichtert ruft Maria ihren Mann an und teilt ihm freudig mit, dass die Kinder auch diesmal wieder gut versorgt sind…. Und seitdem die Betreuung durch die Notfallmama, die sich auf Anhieb super mit Lara verstanden hat, so gut geklappt hat, sieht Maria den Erkältungen ihrer Kinder etwas gelassener entgegen.

 

Sicherlich kennen Sie ähnliche Situationen, wenn eines Ihrer Kinder erkrankt. Das kurzfristige Organisieren einer Betreuung für das erkrankte Kind stellt Familien immer wieder vor eine Herausforderung, vor allem, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Gut zu wissen, dass es auch Notfallmamas gibt, die vom Verein KiB children care Österreich weit organisiert werden und die im „Fall des Falles“ rasch und unkompliziert einspringen.

 

Bericht einer KiB-Mitgliedsfamilie

Vor ca. 3 Jahren empfahl mir eine alleinerziehende Freundin, deren Sohn sehr häufig Infekte hatte, KiB aufs herzlichste. Zunächst nahm ich den Tipp nur dankend an, dachte dann aber, ich würde es auch so schaffen, zumal meine Tochter Julia damals nur sehr selten krank war.

Ich trat aber trotzdem dem Verein KiB children care bei, auch aus Solidarität mit anderen Müttern/Vätern. Zu Beginn des letzten Jahres erkrankte Julia dann monatlich an Angina, Bronchitis und Kehlkopfentzündung und ich begann, die Unterstützung von KiB in Anspruch zu nehmen. Und – jede Erfahrung mit einer von KiB organisierten Betreuung war ein Erfolg! Es ist wunderbar zu wissen, dass mein Kind bestens aufgehoben ist. Ob Frau Elfi, deren Zeichnungen von unserem blühenden Strauch seither unsere Schranktür zieren, Frau Christiane, die noch kurz vor Weihnachten Julia einen selbstgestrickten wunderschönen Schal mit einem kleinen Kärtchen vorbeibrachte oder Gerlinde, die ihr ein lustiges Spiel schenkte und eine liebe Geburtstagskarte schrieb, ich möchte jeder einzelnen von ihnen, auch den Damen, die ich hier nicht namentlich erwähnt habe, aus ganzem Herzen für ihren Einsatz und für ihre liebevolle Fürsorge um Julia danken!

Gerade das Spielen, das Basteln und Zeichnen tut ihr so gut, wenn sie nicht in die Schule gehen kann und verkürzt ihr außerdem den Tag.

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Der Verein KiB wurde 1986 als Elterninitiative gegründet, um die Mitaufnahme der Eltern als Betreuungsperson ihrer Kinder im Krankenhaus möglich zu machen. Der in ganz Österreich tätige Verein macht auf die Bedürfnisse von Familien mit erkrankten Kindern in der Öffentlichkeit aufmerksam. Durch die Aktivitäten von KiB ist heute zum Beispiel die Möglichkeit der Begleitung der Kinder im Krankenhaus selbstverständlich, wurden die Begleitkosten reduziert und die Pflegefreistellung wurde für die Begleitung im Krankenhaus erweitert. Unermüdlich setzt sich KiB derzeit für die generelle Abschaffung des Selbstbehaltes für Kinder im Krankenhaus ein.

 

Wenn Kinder erkranken, brauchen Mama/Papa Unterstützung!

Der Verein KiB children care organisiert notfallmamas
für erkrankte Kinder zu Hause.

 

  • Wenn Kinder erkranken …

…. und den Kindergarten oder die Schule nicht besuchen können, brauchen sie

viel Ruhe und Zuwendung in der vertrauten Umgebung, um vollständig gesund zu

werden.

  • Wenn Kinder erkranken …

…und Mama/Papa berufstätig ist, stellt sich die Frage: Wer betreut mein Kind zu

Hause? Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fordert an sich schon eine Portion

Organisationstalent, erkrankt ein Kind, kommt der gut geplante Alltag ins Wanken. Liegt

ein Sprössling fiebernd im Bett, so ist zu allen Hausmitteln und Medikamenten immer eine

Extraportion Zuwendung ein wichtiger Beitrag zum Gesundwerden.

  • Kinder wollen zu Hause gesund werden

Kinder brauchen die Nähe einer Bezugsperson und die Geborgenheit zu Hause, um

gesund zu werden – das wissen Eltern! Eltern wissen jedoch oft nicht, wie sie die

Betreuung zu Hause abdecken können und/oder wagen nicht, ihr Recht auf

Pflegefreistellung einzufordern – aus Angst, dass daraus Nachteile am Arbeitsplatz

entstehen könnten.

  • Unterstützung für Eltern

Der Verein KiB children care organisiert eine „Notfallmama“ für die Betreuung zu Hause und ist Tag und Nacht unter 0 664 / 6 20 30 40 für Familien erreichbar.

KiB organisiert Betreuung und Pflege zu Hause für erkrankte Kinder.

KiB unterstützt bei den Kosten, die durch die Erkrankung eines Kindes entstehen, wie bei der Betreuung zu Hause, der Pflege zu Hause, beim Selbstbehalt und den Begleitkosten im Krankenhaus.

KiB vertritt die Anliegen der Familien in der Politik, bei Behörden und in den Krankenhäusern.

 

Kontakt:
KiB children care
Verein rund ums erkrankte Kind
4841 Ungenach 51
0 664 / 6 20 30 40
verein@kib.or,at
www.kib.or.at

 

Pflegefreistellung

Eltern haben Anspruch auf Pflegefreistellung.

Hier einige Informationen dazu:

Wann können berufstätige Eltern Pflegefreistellung für ihr erkranktes Kind in Anspruch nehmen?

  • Sie können pro Arbeitsjahr so viele Stunden Pflegefreistellung nehmen, wie Sie pro Woche durchschnittlich arbeiten.
  • Sie können die Pflegefreistellung in Stunden oder Tagen nehmen, ganz nach Ihrem Bedarf.
  • Ist das Kind unter 12 Jahre alt, können Sie eine zweite durchschnittliche Arbeitswoche Pflegefreistellung in Anspruch nehmen.
  • Sie können zu Hause bleiben, um Ihr Kind zu pflegen.
  • Sie bekommen bezahlt wie immer.

Den Anspruch auf Pflegefreistellung haben Sie sofort nach Antritt des Arbeitsverhältnisses. Als Erkrankung gelten nicht nur akute oder plötzlich auftretende Krankheiten, sondern auch chronische Leiden. Entscheidend ist, ob eine Pflegebedürftigkeit gegeben ist oder nicht.

Sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich, das heißt so schnell wie möglich informieren, wenn Sie Pflegefreistellung in Anspruch nehmen. Verlangt der Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung als Nachweis, dann hat er auch die möglicherweise anfallenden Kosten zu tragen.
Verbesserungen für Patchworkfamilien und bei der Begleitung im Krankenhaus seit 1.1.2013

Ist ihr Kind unter 10 Jahre alt und Sie begleiten es im Krankenhaus, haben Sie genauso das Recht auf Pflegefreistellung. Wenn die Begleitung ins Krankenhaus aus objektiven Gründen notwendig ist, können Sie auch bei Kindern über 10 Jahre, die Sie begleiten, Pflegefreistellung nehmen – zum Beispiel dann, wenn eine ärztliche Bestätigung attestiert, dass die Anwesenheit für die Genesung des Kindes erforderlich ist.

Das Kriterium des gemeinsamen Haushaltes ist seit 2013 nicht mehr vorgeschrieben und daher eine wesentliche Erleichterung für Patchworkfamilien: Eltern (Wahl- und Pflegeeltern) haben für ihre Kinder Anspruch auf Pflegefreistellung – und zwar unabhängig davon, ob sie in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht.

Für nicht-leibliche Kinder können Sie als EhegattIn, eingetragene/r PartnerIn oder LebensgefährtIn dann Pflegefreistellung nehmen, wenn mit dem leiblichen Elternteil und dem Kind ein gemeinsamer Haushalt besteht

(Quelle Infos Pflegefreistellung: www.arbeiterkammer.at)

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